In den letzten Tagen polemisieren SPD & Co verstärkt gegen die Möglichkeit, dass sich eine zukünftige bürgerliche Mehrheit durch eventuelle Überhangmandate noch stabiler darstellen könnte. Das Thema ist nach den derzeitigen Rechnungen für Niedersachsen zwar nicht von Bedeutung, findet aber dennoch Beachtung bei den tagtäglichen Diskussionen.
Fakt ist, dass Überhangmandate entgegen der Darstellung von links nicht verfassungswidrig sind. Korrigiert möchte das Bundesverfassungsgericht lediglich das Phänomen des "negativen Stimmengewichts" sehen, bei dem es in speziellen Grenzfällen dazu kommen kann, dass eine Partei obwohl sie mehr Zweitstimmen erhält letztendlich doch weniger Mandate bekommt.
Überhangmandate sind hier eher mittelbar betroffen. Die Tatsache, dass es zu solchen kommen kann, hat das Gericht nicht als verfassungswidrig betrachtet.
Um diesen Grenzfall in Ruhe korrigieren zu können, hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Mitte 2011 gesetzt. Wohlbewußt dass eine Bundestagswahl ansteht. Wohlbewusst dass das Wahlrecht keine Lösung gebrauchen kann, die mit "heiße Nadel gestrickt" wird und ggfs zu anderen Ungleichgewichten führt. Zumindest Mitte diesen Jahres lehnte die SPD einen entsprechenden Antrag der Grünen aus diesen Gründen ebenso ab wie die CDU/CSU.
Erst seit sich die Kampa-Strategen ausrechnen, dass sie in diesem Jahr weniger von möglichen Überhangmandaten profitieren als bei den letzten Wahlen, haben sie das Scheinthema einer vorgeblich "verfassungswidrigen Mehrheit" für sich entdeckt.
Dabei ignorieren sie gerne, dass sie diese Überhangmandate, die eine Fraktionsgröße über das Zweitstimmengewicht hinaus ergeben können, in den letzten Jahren gerne bedenkenlos genutzt haben. In den letzten drei Bundestagswahlen entfielen auf die SPD mehr Überhangmandate als auf CDU/CSU. Ohne die 13 Überhangmandate für die SPD hätte es 1998 rot-grün nicht gegeben. Ohne die vier SPD-Überhangmandate 2002 wäre die knappe rot-grüne Mehrheit noch knapper gewesen.
Überhangmandate sind legitim, sie sind legal, sie sind verfassungsgemäß. Aber wer der SPD die Sorge nehmen möchte, der gibt am kommenden Sonntag beide Stimmen der Union.
weitere Hinweise zum Thema: Dr. Kristina Köhler MdB zum Thema Überhangmandate das ZDF zum Thema Überhangmandate entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes