Spenden Sie jetzt
Kontoinhaber: | CDU Stadtverband Hameln |
IBAN: | DE15 2546 2160 0670 8250 00 |
Kreditinstitut: | Volksbank Hameln-Stadthagen eG |
BIC: | GENODEF1HMP |
Verwendungszweck: | "Spende" mit Name & Anschrift |
CDU Stadtverband Hameln
z.Hd. Schatzmeister Stephan Kirsten
Neue Marktstraße 32
31785 Hameln
Bitte vergessen Sie auch hier Ihren Namen und Ihre Anschrift nicht.
> Spenden Sie regelmäßig
Sie möchten uns regelmäßig mit einer Zuwendung unterstützen und uns damit eine sichere Planung ermöglichen? Dann werden Sie Mitglied in unserem Unterstützerkreis.
> weitere Hinweise zu Ihren Zuwendungen
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
1) Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
a) Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
b) Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
2) Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
3) Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
> Barspenden
Obwohl Barspenden in gewissen Maße zulässig sind (bis einschließlich 1000 €), bitten wir Sie, von solchen möglichst Abstand zu nehmen. Unabhängig von allen Problemen der Übergabe und Verbuchung wollen wir - auch in Ihrem Interesse - unsere Buchführung ordentlich, übersichtlich und transparent halten.
Wir bitten Sie daher, von einer anderen auf dieser Seite genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, um uns Ihre finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
> Spenden aus dem Ausland
Grundsätzlich sind Spenden aus dem Ausland, oder wie es so schön heißt „außerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes“, nicht zulässig.
Allerdings gibt es Ausnahmen.
Spenden aus dem Ausland sind zulässig, sofern Sie geleistet werden
- von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
- von einem Bürger der Europäischen Union
- von einem Unternehmen, dessen Anteile sich zu mehr als 50% im Eigentum eines Deutschen oder eines Bürgers der EU befinden, oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegt.
Zum anderen sind Spenden aus dem Ausland zulässig, sofern es sich um die Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1000 € handelt.
Sofern Sie Ihre Spende aus dem Ausland leisten, bestätigen Sie mit Ihrer Zuwendung, dass diese Bedingungen zutreffen.
Spenden von Ausländern mit Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands sind in jeder Höhe zulässig.
> anonyme Spenden
Wir bitten Sie ausdrücklich, von anonymen Spenden abzusehen.
Soweit wir solche erhalten und den Absender nicht ausfindig machen können (und es heißt nicht umsonst anonym), sind wir verpflichtet, diese umgehend an die Bundestagsverwaltung weiterzuleiten. Dort kommt diese Spende dann dem allgemeinen Bundeshaushalt zu gute. Wenn sie das erreichen wollen, so gibt es direktere und wirksamere Wege. Der Bundesfinanzminister berät Sie sicherlich gerne.
Wir sind der Ansicht, dass Sie selbstbewusst zu Ihrer Unterstützung einer der tragenden politischen Parteien unseres Staatswesens stehen können.
> Sachspenden
Sie haben auch die Möglichkeit, uns nicht nur finanziell zu unterstützen. Sie können unsere Arbeit ebenso mit materiellen Mitteln fördern. Sei es mit der Spende von Kopierpapier, sei es mit Werbematerial.
Sprechen Sie uns einfach an. Sie können aber auch jederzeit bei uns in der Hamelner Geschäftsstelle vorbeischauen und ihre Sachspende mitbringen.
Auch für Ihre Sachspende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. Wir brauchen hierfür nur einen Nachweis des Wertes Ihrer Spende (z.B. eine Rechnung mit dem Vermerk „Ich spende den Betrag der CDU Hameln“). Und natürlich Ihren Namen und Ihre Adresse.
> Sponsoring
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, unsere politische Arbeit oder anstehende politische Kampagnen mit Sponsoring zu unterstützen. Der Unterschied zur Spende besteht hierbei zum einen in der Zweckgebundenheit, zum anderen wahrscheinlich in der Höhe Ihrer Unterstützung. Möglichkeiten gibt es da viele, zum Beispiel
- Finanzierung einer Zeitungsanzeige oder einer anderen Medienwerbung;
- Finanzierung einer Kinowerbung;
- Unterstützung der technischen Ausstattung unserer Geschäftsstelle;
- und und und...
Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam finden wir sicherlich einen Weg, wie Sie Ihre deutliche Unterstützung für die CDU zeigen können. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
> Spenden Sie Zeit
Sie können uns auch durch eine Spende Ihrer Zeit unterstützen.
Was meinen wir damit?
Im Rahmen unserer politischen Arbeit benötigen wir nicht nur Geld und Material, sondern gerade auch einsatzwillige und -freudige Mitstreiter, die uns durch ihre Arbeitskraft (also durch Zeit) unterstützen.
Das kann zum Beispiel sein
- zur Unterstützung unserer Geschäftsstelle (z.B. Eintüten von Einladungen, Vorbereiten von Tagungsunterlagen),
- beim Einsatz zur Wählerwerbung (Canvassing, Verteilung von Flyern, Plakatierung),
- zur Unterstützung bei Veranstaltungen (Ordnerdienste) und und und...
Sprechen Sie einfach diesbezüglich einen Vertreter der CDU an oder schicken Sie uns eine eMail.
Eine steuerrelevante Spendenquittung kann für eine solche „Zeitspende“ leider nicht ausgestellt werden.
Sie können die CDU natürlich noch auf vielfältige Weise unterstützen.
Sie können für die CDU, für unsere Programme und unser politisches Personal, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis werben. Unterstützen Sie uns dadurch, dass Sie aktiv unsere Ideale vertreten.
Wenn Sie eine eigene Website besitzen, so können Sie mit einem Banner für die CDU Hameln und den Besuch unserer Homepage werben. Sie können sogar gleich unser DirektSpenden-Widget bei sich einbauen. Sprechen Sie uns einfach an.
Sie können uns auch durch Ihre inhaltliche Mitarbeit unterstützen.
Oder helfen Sie uns auf eine der öffentlichkeitswirksamsten Arten überhaupt: Werden Sie Mitglied bei uns.
Und sicherlich fällt Ihnen noch das eine oder andere ein...