CDU Stadtverband Hameln
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Grundsatzbeschluss zur Schulentwicklung

Als Ausläufer der seit Wochen andauernden Diskussion um die weitere Entwicklung des Schulzentrums Nord, inklusive zahlreicher die Schüler, Eltern und Lehrer verunsichernder Berichte in den Medien, hat Mehrheitsgruppe aus CDU, Grünen und Unabhängigen am Montagabend folgenden Grundsatzbeschluss gefasst.

Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung in Hameln unter besonderer Berücksichtigung der IGS Hameln

I. Allgemeine Grundsätze

1. Die Gruppe hält den Elternwillen für das maßgebliche Kriterium für die zukünftige Ausrichtung der Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hameln. Es ist erklärtes Ziel der Gruppe, den Schülerinnen und Schülern der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln – Pyrmont ein breites Angebot an Schulformen zu bieten.

2. Jede Schule in der Trägerschaft der Stadt Hameln, sowohl im Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II, soll soweit Bestand haben, solange die Schülerzahlen und das qualitative Angebot die Aufrechterhaltung einer Schule rechtfertigen. Einen generellen Bestandsschutz gibt es nicht.

3. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem Abzug der britischen Streitkräfte ist der Gruppe an einer einvernehmlichen Entwicklung der schulpolitischen Maßnahmen der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln – Pyrmont gelegen. Finanzwirksame schulpolitische Entscheidungen der Stadt Hameln sollen im Einvernehmen mit dem Landkreis Hameln - Pyrmont erfolgen.


II. Weitere Entwicklung der IGS in Hameln

1. Der Standort der IGS Hameln ist und bleibt am Schulzentrum Nord.

2.  Es ist Ziel der Gruppe, die IGS Hameln zu stärken und auszubauen.

3. Das Raumplanungs- und Umsetzungskonzept zur IGS Hameln, Vorlage 234/2012, soll einer gutachterlichen Untersuchung unterzogen werden.
Zum einen soll eine bautechnische Untersuchung des gesamten Schulzentrums Nord unter Berücksichtigung der dort ansässigen Schulen durch einen Architekten erfolgen. Der Architekt soll Erfahrungen im Bau mit Integrierten Gesamtschulen bzw. mit dem Umbau von Schulgebäuden zu Integrierten Gesamtschulen aufweisen. Bei der bautechnischen Untersuchung ist insbesondere der künftige Raumbedarf zugrundezulegen.
Zum anderen soll eine externe Untersuchung zu den Auswirkungen der zu erwartenden Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln – Pyrmont erfolgen.

4. Da eine endgültige Entscheidung über die insgesamt zu tätigenden Baumaßnahmen erst nach Einholung des unter Ziffer II. 3. genannten Gutachtens erfolgen kann, soll die IGS Hameln zur Sicherstellung der bestehenden Schulklassen und für die das Schuljahr 2013/2014 zu erwartenden Schülerinnen und Schüler übergangsweise mit mobilen Raumlösungen ausgestattet werden.
 
5. Die IGS Hameln soll um einen Sekundarbereich II (gymnasiale Oberstufe) erweitert werden. Die Verwaltung wird gebeten, den entsprechenden Antrag bei der Landesschulbehörde vorzubereiten, um einen reibungslosen Beginn der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2016/2017 zu gewährleisten. 

6. Die IGS Hameln wird derzeit als fünfzügige Schulform geführt. Sollte der Elternwille, entsprechend den abzuwartenden Anmeldezahlen, zu dem Ergebnis führen, dass eine Fünfzügigkeit nicht mehr ausreicht, wird die Verwaltung gebeten, die Stellung eines Antrages auf Erhöhung der Zügigkeit gegenüber der Landesschulbehörde vorzubereiten. Die Finanzierungserfordernisse sind mit dem Landkreis Hameln – Pyrmont abzustimmen.


Hameln, 11. Februar 2013

gez. Claudio Griese (CDU)
gez. Ursula Wehrmann (Grüne) 
gez. Klaus Lamprecht (Unabhängige)