Claudio Griese: "Einen Stillstand für Hameln können wir uns nicht erlauben"
Bereits im Jahre 2001 hat die CDU-Fraktion öffentlich erklärt, dass in der Hamelner Fußgängerzone „der Lack ab ist.“ Auch im Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2006 hat sich die Hamelner CDU für eine Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone ausgesprochen. An dieser Auffassung der CDU hat sich bis heute nichts geändert.
Die CDU hat sowohl als Partei als auch als Fraktion immer Schulter an Schulter für eine Modernisierung der Fußgängerzone gestritten. Deshalb hatten wir die Planungen und Entwicklungsschritte der Hamelner Stadtverwaltung für die Modernisierung der Fußgängerzone auch kritisch mit diversen Änderungs- und Ergänzungsanträgen, insbesondere Verlegung der Blindenleitlinie, Beibehaltung des Kopfsteinpflasters am Pferdemarkt und die Vorlage eines Finanzierungskonzeptes für alle drei Teilbereiche, zwar kritisch aber positiv begleitet. Nach dem Bekanntwerden der Mehrkosten im Januar 2009, die zu Gesamtkosten von über fünf Millionen Euro führen würden, waren die CDU-Mitglieder nicht mehr für eine derart teure Fußgängerzonenmodernisierung zu gewinnen. Dieses haben wir als Fraktion zum Anlass genommen, weiterhin, wie auch von den Parteimitgliedern gewünscht, für eine Modernisierung der Fußgängerzone einzutreten, jedoch in geänderter und „kleinerer“ Form und unter Beibehaltung der EU-Fördermittel.
Am 25.03.2008 hat sich daher die Fraktionsspitze auf Vermittlung unseres Landtagsabgeordneten Otto Deppmeyer mit zuständigen Vertretern des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Soziales und Gesundheit getroffen, um auszuloten, inwieweit eine veränderte Planung der Modernisierung noch den Erhalt der Fördergelder ermöglicht. Kurz gefasst ist hierzu festzuhalten, dass dieses grundsätzlich möglich ist, jedoch hierfür sehr hohe Hürden bestehen. So ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Hameln die Förderfähigkeit der derzeit geplanten Modernisierung deshalb erhalten hat, weil das Gesamtkonzept im Rahmen eines generellen Punktekataloges überzeugt hat. Sollten folglich einzelne Aspekte aus der Planung herausgenommen werden, hätte dieses den Verlust von Punkten als Konsequenz, mit der Folge, dass andere Städte, die ebenfalls einen Antrag auf Förderung gestellt haben, seinerzeit jedoch eine geringere Punktzahl erhalten haben, dann nachträglich die Förderfähigkeit erhielten und Hameln die Förderzusage aus Hannover verlieren würde.
Deshalb ist es entscheidend, bei einem Verzicht auf die Pflastererneuerung eine adäquate Planungsalternative anzubieten. Wir haben daher einen Katalog an Vorschlägen für eine geänderte Modernisierung der Fußgängerzone beschlossen:
Danach halten wir daran fest, dass eine Verlegung der Trafostationen und der Versorgungsleitungen (beispielsweise für den Weihnachtsmarkt) unter die Erde erfolgen soll.
Auch soll ein geändertes Beleuchtungskonzept für die Innenstadt umgesetzt werden. Das derzeit ungeordnete Mobiliar sollte vereinheitlicht werden.
Weiter könnten wir uns vorstellen, neben dem Pferdemarkt, der Osterstraße und der Bäckerstraße auch in den Nebenstraßen das vorhandene Grün zu ordnen und gegebenenfalls auch ergänzen. Wir wollen eine sogenannte Altstadtgemütlichkeit erzeugen, die dem historischen Flair der Innenstadt Rechnung trägt.
Eine Verlegung neuen Pflasters erfolgt nicht. Um nicht in die Gefahr des Verlustes der EU – Fördergelder zu gelangen, schlagen wir stattdessen vor, neben der lediglich beabsichtigten Modernisierung des Aufganges zur Osterstraße vom Tunnel „Grüner Reiter“ entweder eine Komplettsanierung oder eine Schließung des Tunnels vorzunehmen. Bei der zweiten Variante würden die Besucher- und Käuferströme besser in die Osterstraße gelenkt werden können.
Aus unserer Sicht ist jedoch ein Hinweis über die rechtlichen Auswirkungen des Bürgerentscheides wichtig. Die Frage des Bürgerentscheides, über den Sie am 19.4.2009 abstimmen können, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Fußgängerzone der Stadt Hameln in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt und nicht neu gestaltet wird?“ Die Formulierung der Frage verdeutlicht das Dilemma, in dem sich alle Beteiligten befinden. Auch viele Befürworter des Bürgerentscheides wünschen eine Modernisierung, nur in einer kleineren Form.
Bei einem Erfolg des Bürgerentscheides hat gemäß § 22 Abs. 11 NGO dieser die Wirkung eines Ratsbeschlusses und kann vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Antrag des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Es liegt auf der Hand, dass selbst bei Durchführung eines erneuten Bürgerentscheides binnen zwei Jahren die erforderliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern für einen dann weiteren positiven Bürgerentscheid nicht erreicht werden dürfte.
Dieser Zeitverlust führt mit höchster Wahrscheinlichkeit zum Verlust der EU- Fördergelder, da das Ministerium spätestens im Jahre 2010 alle Förderprojekte auf ihren Beginn hin überprüft. Soweit ein Projektbeginn noch nicht erfolgt ist, prüft das Ministerium, ob bis zum Ende der Förderperiode 2013 die Maßnahme noch realisiert und abgeschlossen werden kann. Dieses dürfte jedoch aufgrund eines Stillstandes bis April 2011 bei einem positiven Bürgerentscheid nicht mehr realistisch sein.
Einen Stillstand für Hameln können wir uns aber nicht erlauben, andere Städte schlafen nicht!
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