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> Spenden aus dem Ausland
Grundsätzlich sind Spenden aus dem Ausland, oder wie es so schön heißt „außerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes“, nicht zulässig.
Allerdings gibt es Ausnahmen.
Spenden aus dem Ausland sind zulässig, sofern Sie geleistet werden
- von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
- von einem Bürger der Europäischen Union
- von einem Unternehmen, dessen Anteile sich zu mehr als 50% im Eigentum eines Deutschen oder eines Bürgers der EU befinden, oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegt.
Zum anderen sind Spenden aus dem Ausland zulässig, sofern es sich um die Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1000 € handelt.
Sofern Sie Ihre Spende aus dem Ausland leisten, bestätigen Sie mit Ihrer Zuwendung, dass diese Bedingungen zutreffen.
Spenden von Ausländern mit Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands sind in jeder Höhe zulässig.
> anonyme Spenden
Wir bitten Sie ausdrücklich, von anonymen Spenden abzusehen.
Soweit wir solche erhalten und den Absender nicht ausfindig machen können (und es heißt nicht umsonst anonym), sind wir verpflichtet, diese umgehend an die Bundestagsverwaltung weiterzuleiten. Dort kommt diese Spende dann dem allgemeinen Bundeshaushalt zu gute. Wenn sie das erreichen wollen, so gibt es direktere und wirksamere Wege. Der Bundesfinanzminister berät Sie sicherlich gerne.
Wir sind der Ansicht, dass Sie selbstbewusst zu Ihrer Unterstützung einer der tragenden politischen Parteien unseres Staatswesens stehen können.